Hinweis zu den Schullizenzen
Lizenz für Schulen
Bestimmungen
Allgemeines
Die Schulen verpflichten sich als Lizenznehmerinnen formell, die Software ausschliesslich im Rahmen des gesetzlichen Bildungsauftrages - nicht gewinnorientiert einzusetzen.
Schullizenz
Die Schullizenz berechtigt zur unbeschränkten Nutzung der bezogenen Schulschriften auf Computern, die für den Unterricht und die Unterrichtsvorbereitung an einer Schule zur Verfügung stehen. Die Anzahl berechtigter PC ist je nach bezahltem Preis unterschiedlich hoch. Dies gilt sowohl für Installationen auf Einzelgeräten als auch für Installationen auf Netzwerkservern.
Nutzungsberechtigte
Unter dem Begriff "Nutzungsberechtigte" werden alle Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler der Schule zusammengefasst. Die Nutzungsberechtigten dürfen die Software ausschliesslich für Schulzwecke auf schuleigenen Geräten benutzen. Die Lehrpersonen dürfen die Software auch auf privaten Geräten und ausserhalb der jeweiligen Schule ausschliesslich für Schulzwecke nutzen.
Preis
Die Preise finden sich auf der offiziellen Preisliste. Der Urheber der Schriften vertraut darauf, dass diese nicht unbefugt weitergegeben werden.
Datei mit diesen Bestimmungen
Dateien mit diesen Bestimmungen befinden sich auf der Liefer - CD. Sie müssen bei einer allfälligen Kopie der Schriften auf Disketten mitkopiert werden. Sie heissen LIESMICH.*.
Anschrift
Allfällige Fragen sind an lernvisionen Hansueli Weber, Zentralstr. 99, 5430 Wettingen, Tel. 056 427 11 91 zu richten.